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Bloße Duldung einer ärztlichen Untersuchung mittels im Eigentum befindlichen Geräts begründet keine ärztliche Tätigkeit

BerufsrechtÄrzterechtRdM 2014/24RdM 2014, 109 Heft 3 v. 1.6.2014

VfGH 21.2.2014, B 894/2013

Schlagwörter:

Disziplinarvergehen; Verletzung von Berufspflichten; Ausübung des ärztlichen Berufes; Duldung einer ärztlichen Untersuchung durch eigenes Gerät; Erfüllungsgehilfe; Gleichheitssatz; denkunmögliche Gesetzesanwendung;

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