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Wien: V der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der von ausländischen Staatsangehörigen zu entrichtenden tatsächlichen Untersuchungs- und Behandlungskosten für eine Matrixass

KundmachungenKrankenanstaltenRdM 2014/76RdM 2014, 65 Heft 2 v. 1.4.2014

Schlagwörter:

Behandlungskosten; matrixassistierte Knorpelzelltransplantation; Nervus-Vagus-Stimulation; ausländische Staatsangehörige;

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