Wien: V der Wiener Landesregierung, mit der die Kundmachung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der Sondergebühren und die Feststellung der als kostendeckend ermittelten Sondergebühren für die Wiener öffentl. Krankenanst.
KundmachungenKrankenanstaltenRdM 2014/74RdM 2014, 65 Heft 2 v. 1.4.2014
Schlagwörter:
Sondergebühren; Feststellung; ;
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