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Salzburg: Verlautbarung der Salzburger Landesregierung über die Höhe der Kostenbeiträge gemäß § 62 Abs 1 des Salzburger Krankenanstaltengesetzes 2000 für das Jahr 2014

KundmachungenKrankenanstaltenRdM 2014/63RdM 2014, 64 Heft 2 v. 1.4.2014

Normen: § 62 Abs 1 Sbg KAG

Schlagwörter:

Kostenbeiträge 2014;

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