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Sozialversicherungsrecht - Einführung einer Altersgrenze von 70 Jahren für die Beendigung von Einzelverträgen (auch für bestehende Verträge) ist verfassungskonform

SozialversicherungsrechtJudikaturRdM 2013/45RdM 2013, 198 Heft 5 v. 1.10.2013

VfGH 25.6.2013, B 957/2011 ua

Schlagwörter:

Vertragsarzt; Auflösung von Einzelverträgen; Altersgrenze; Gleichheitssatz; Vertrauensschutz;

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