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Keine Aufklärungspflicht über veraltete Behandlungsmethode

SchadenersatzrechtJudikaturAline Leischner-LenzhoferRdM 2013/102RdM 2013, 149 - 151 Heft 4 v. 1.8.2013

OGH 12.2.2013, 4 Ob 241/12p; OGH 21.2.2013, 9 Ob 32/12i

Schlagwörter:

Arzthaftung; ärztliche Aufklärungspflicht; Behandlungsaufklärung; Alternativmethode; veraltete Methode; Außenseitermethode; Implantatlinse; Iris-Blendlinse; Irisprintlinse;

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