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Apothekenrecht - Gleichsetzung der gesamten Einkaufsumsätze von Anstaltsapotheken mit den Verkaufsumsätzen öffentlicher Apotheken bei der Bemessung der Kammerumlage ist gleichheitswidrig

ApothekenwesenJudikaturRdM 2013/27RdM 2013, 118 Heft 3 v. 1.6.2013

VfGH 11.12.2012, V 8/12 ua

Schlagwörter:

Kammerumlage; Bemessungsgrundlage; Anstaltsapotheke; öffentliche Apotheke; Gleichheitssatz; verfassungskonforme Interpretation;

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