Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte sich der OGH in Bezug auf die Aufnahmeuntersuchung Fragen in Hinblick auf den Abteilungsrekurs und der Ausstellung eines ärztlichen Zeugnisses durch einen Facharzt, und nicht durch den Abteilungsleiter, zu widmen.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 2 UbG; § 10 UbG; § 28 Abs 2 UbG; § 40 UbG; § 78 AußStrG