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Zum Rekursrecht des Abteilungsleiters im UbG

ZivilrechtJudikaturUniv.-Prof. DDr. Christian Kopetzki, Universität Wien (Anmerkung)RdM 2012/167RdM 2012, 300 - 304 Heft 6 v. 1.12.2012

Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte sich der OGH in Bezug auf die Aufnahmeuntersuchung Fragen in Hinblick auf den Abteilungsrekurs und der Ausstellung eines ärztlichen Zeugnisses durch einen Facharzt, und nicht durch den Abteilungsleiter, zu widmen.

Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 2 UbG; § 10 UbG; § 28 Abs 2 UbG; § 40 UbG; § 78 AußStrG

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