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Obligatorische (schuldrechtliche) Abreden zwischen Gesamtvertragsparteien

SozialversicherungsrechtAufsatzUniv.-Prof. Dr. Reinhard Resch, LinzRdM 2012/138RdM 2012, 241 - 248 Heft 5a v. 1.10.2012

Zusammenfassung: Resch erhebt schuldrechtliche Aspekte des Vertragspartnerrechts zum zentralen Gedankeninhalt seines Beitrags und geht dahingehend der Frage nach, unter welchen konkreten Voraussetzungen solche Nebenabreden außerhalb des Gesamtvertrags zulässig sind, indem er entsprechende Parameter vorstellt, die als Orientierungshilfe dienen.

Rechtsgrundlagen: § 338 ASVG

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