§ 7 Abs 3 AMBO
Der VwGH wendet sich im Rahmen vorliegender Entscheidung klärend der Frage zu, unter welchen Voraussetzungen im Anwendungsbereich der Arzneimittelbetriebsordnung 2009 von einer "sachkundigen Person" auszugehen ist.
VwGH 2010/10/0224
§ 7 Abs 3 AMBO
Der VwGH wendet sich im Rahmen vorliegender Entscheidung klärend der Frage zu, unter welchen Voraussetzungen im Anwendungsbereich der Arzneimittelbetriebsordnung 2009 von einer "sachkundigen Person" auszugehen ist.
VwGH 2010/10/0224