§ 1293 ABGB; § 3 Abs 3 ÄrzteG
Gegenständlich wendet sich der OGH der Frage zu, ob ein Turnusarzt für sein Fehlverhalten schadenersatzrechtlich einzustehen hat, obgleich er lege-artis vorgegangen ist. Wie beurteilt sich die Frage, wenn ein Sachverständiger ex-post eine andere Behandlungstechnik gewählt hätte?