§ 54 Abs 1 ÄrzteG; § 17 Abs 1 ZPO
Der erkennende Senat geht mit seiner Entscheidung der Frage nach, unter welchen gegebenen Voraussetzungen eine Durchbrechung der Verschwiegenheitspflicht bei Eigeninteresse des Arztes in Hinblick auf dessen Honorarforderung denkbar ist.
OGH 5 Ob 102/12d