Zusammenfassung: Gruber erhebt die datenschutzrechtliche Behandlung von Versicherungsdaten im Anwendungsbereich des VersRÄG 2012 zum zentralen Element seines Beitrags, indem er die Datenübermittlung zwischen Gesundheitsdienstleister und dem Versicherer anspricht. Welche Daten sind betroffen?
Rechtsgrundlagen: § 11a VersVG; § 11b VersVG; § 11c VersVG; § 11d VersVG