Art 49 AEUV
Der EuGH hatte in der gegenständlichen Rechtssache zu beurteilen, ob günstigere Vorschriften für die Betriebsgenehmigung für Universitätsapotheken in Finnland gemeinschaftsrechtskonform waren.
Art 49 AEUV
Der EuGH hatte in der gegenständlichen Rechtssache zu beurteilen, ob günstigere Vorschriften für die Betriebsgenehmigung für Universitätsapotheken in Finnland gemeinschaftsrechtskonform waren.