Zusammenfassung: Der Beitrag beschäftigt sich mit der Abgrenzung der Kompetenzen zwischen den Gesundheitsberufen bei der Wundversorgung von Patienten: welche Tätigkeiten muss bzw. kann der gehobene Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege übernehmen und welche Tätigkeiten sind den Ärzten vorbehalten? Dazu nimmt der Autor Bezug auf das Medizinprodukte- und Arzneimittelrecht sowie auf das Berufsrecht der jeweiligen Berufsgruppen.