Zusammenfassung: Kopetzki thematisiert iR des Editorials die strafrechtliche Relevanz der Beschneidung von Buben, ausgehend von einem aktuellen Urteil des LG Köln. Er skizziert das Spannungsfeld zwischen Eingriffen in die körperliche Integrität von Kindern, dem Familienrecht und der Religionsfreiheit. Schließlich erörtert er, warum die besseren Gründe dafür sprechen, dass die männliche Beschneidung weiterhin nicht unter das Strafrecht fallen sollte.