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Beschneidung vor das Strafgericht? - Editorial

StrafrechtAufsatzUniv.-Prof. DDr. Christian Kopetzki, Universität WienRdM 2012/87RdM 2012, 121 Heft 4 v. 1.8.2012

Zusammenfassung: Kopetzki thematisiert iR des Editorials die strafrechtliche Relevanz der Beschneidung von Buben, ausgehend von einem aktuellen Urteil des LG Köln. Er skizziert das Spannungsfeld zwischen Eingriffen in die körperliche Integrität von Kindern, dem Familienrecht und der Religionsfreiheit. Schließlich erörtert er, warum die besseren Gründe dafür sprechen, dass die männliche Beschneidung weiterhin nicht unter das Strafrecht fallen sollte.

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