§ 272 ZPO
Diese Entscheidung betrifft den Kausalitätsbeweis durch den Patienten bei Vorliegen eines Behandlungsfehlers.
OGH 3 Ob 230/11m
§ 272 ZPO
Diese Entscheidung betrifft den Kausalitätsbeweis durch den Patienten bei Vorliegen eines Behandlungsfehlers.
OGH 3 Ob 230/11m