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Arzthaftung: § 272 ZPO

ZivilrechtJudikaturMaria Huber; Aline Leischner-Lenzhofer; Sebastian Rehse; Claudia ZeinhoferRdM 2012/30RdM 2012, 116 Heft 3 v. 1.6.2012

§ 272 ZPO

Diese Entscheidung betrifft den Kausalitätsbeweis durch den Patienten bei Vorliegen eines Behandlungsfehlers.

OGH 3 Ob 230/11m

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