Zusammenfassung: Im vorliegenden Erk wurde seitens des VfGH klargestellt, inwieweit iZm der Abweisung von Feststellungsanträgen einer GKK bzgl der Privathonorare eines Vertragszahnarztes für spezielle Zahnwurzelbehandlungen Gleichheitsrecht verletzt wird.
Rechtsgrundlagen: Art 7 Abs 1 B-VG; Art 83 Abs 2 B-VG; §§ 341 ff ASVG; § 343d ASVG