§ 50a AMG
Die Verfasserin setzt sich mit ihrem Beitrag mit dem Spannungsfeld der Vereinbarkeit zwischen Arzneimittelwerbung und Fachinformation auseinander, indem sie allgemeine Grundsätze anspricht und den Gehalt einer jüngst ergangenen Entscheidung des EuGH dementsprechend offenlegt.