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Entnahme von Zellen und Geweben einer Fehl- oder Totgeburt

MedizinrechtAufsatzMMag. Wolfgang Heissenberger, GesundheitsministeriumRdM 2012/35RdM 2012, 67 - 68 Heft 2 v. 1.4.2012

Zusammenfassung: Vorliegender Beitrag wendet sich analysierend der Frage zu, ob ein zugunsten einer Mutter im Widerspruchsregister eingetragener Widerspruch auch für den tot- oder fehlgeborenen Fötus bindende Wirkung entfaltet. Ist in solchen Fällen die Widerspruchslösung erfolgreich anwendbar oder kommt eine andersgelagerte Rechtfertigung einer Entnahme in Frage?

Rechtsgrundlagen: § 62a Abs 1 KAKuG; § 4 Abs 4 GSG

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