Zusammenfassung: Vorliegender Beitrag wendet sich analysierend der Frage zu, ob ein zugunsten einer Mutter im Widerspruchsregister eingetragener Widerspruch auch für den tot- oder fehlgeborenen Fötus bindende Wirkung entfaltet. Ist in solchen Fällen die Widerspruchslösung erfolgreich anwendbar oder kommt eine andersgelagerte Rechtfertigung einer Entnahme in Frage?
Rechtsgrundlagen: § 62a Abs 1 KAKuG; § 4 Abs 4 GSG