Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung des EGMR geht der Frage nach, ob das Verbot der Samen/Eizellspende bei Vornahme einer In Vitro Fertilisation unter Zugrundelegung menschen- und verfassungsrechtlicher Aspekte der österreichischen Rechtsordnung allgemeinen Grundsätzen zuwiderläuft.
Rechtsgrundlagen: § 3 FMedG; Art 8 EMRK