Zusammenfassung: Die Verfasser widmen ihren Beitrag der Reichweite der Arzthaftung iVm Aufklärungspflichten im Rahmen von Schulimpfaktionen. Kann schriftlich auf ein Aufklärungsgespräch wirksam verzichtet werden?
Rechtsgrundlagen: § 1295 ABGB; § 1325 ABGB