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Aufklärung zwei Stunden vor der Operation zu spät

ZivilrechtJudikaturBearbeitet von Maria Huber; Aline Leischner; Sebastian Rehse und Claudia ZeinhoferRdM 2012/6RdM 2012, 35 Heft 1 v. 1.2.2012

§§ 1295 ff ABGB

Im vorliegenden Beitrag wird auf die Entscheidung 1 Ob 215/11s des OGH vom 24.11.2011 hingewiesen, welche sich mit der Dauer der Überlegungsfrist im Hinblick auf die ärztliche Aufklärung und die Einwilligung des Patienten befasst.

OGH 24.11.2011, 1 Ob 215/11s

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