§ 1325 ABGB
Im vorliegenden Beitrag wird auf die Entscheidung 6 Ob 213/11h des OGH vom 13.10.2011 hingewiesen, welche sich mit der Bindung des Zivilgerichts an das Strafurteil befasst und erörtert, ob es sich bei einer Verbitterungsstörung um eine Krankheit iSd § 1325 ABGB handelt.