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Keine medikamentöse Freiheitsbeschränkung bei bloßer bewegungsdämpfender Nebenwirkung

MedizinrechtJudikaturBearbeitet von Maria Huber; Aline Leischner; Sebastian Rehse und Claudia ZeinhoferRdM 2012/16RdM 2012, 37 Heft 1 v. 1.2.2012

§ 3 Abs 1 HeimAufG

Im vorliegenden Beitrag wird auf die Entscheidung 7 Ob 142/11z des OGH vom 31.8.2011 hingewiesen, welche untersucht, ob die Behandlung mit Medikamenten, welche eine Dämpfung des Bewegungsdranges mit sich bringen, eine Freiheitsbeschränkung gemäß dem HeimAufG darstellt.

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