§ 29 UG; § 1 JN; § 41 Tir KAG; § 2 TILAK-G
Im vorliegenden Beitrag wird auf die Entscheidung 9 ObA 68/10f des OGH vom 26.5.2011 hingewiesen, welche sich mit der Durchsetzung von Ansprüchen von Beamten gegenüber dem Krankenanstaltenträger, für den sie tätig sind, befasst.