Zusammenfassung: Gegenständlich thematisiert der OGH die Frage, ob sich die Vertretungsbefugnis des Patientenanwaltes auch auf solche Belange, konkret auf Sachwalterschaftsverfahren, erstreckt, die außerhalb des Anwendungsbereiches des UbG angesiedelt sind.
Rechtsgrundlagen: § 14 Abs 1 UbG; § 283 Abs 2 ABGB; § 127 AußStrG