Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag befasst sich die Autorin mit der Verpflichtung der Länder nach § 18 KAKuG, für eine hinreichende Krankenanstaltspflege Sorge zu tragen. Sie untersucht die gesetzliche Grundlage dieser Versorgungsverpflichtung und beschreibt, in welcher Art und Weise diese umzusetzen ist. Weiters geht sie auf den Umfang des Sicherstellungsauftrags ein, wobei sie insbesondere auf die Bedeutung des Landeskrankenanstaltenplans hinweist und der Frage nachgeht, wie die Rechte der Patienten durchgesetzt werden können.