Zusammenfassung: Vorliegender Beitrag widmet sich der Fortbildungspflicht von Spitalsärzten näher. Dabei geht Stadler auf arbeitsrechtliche Pflichten der Krankenanstaltenträger ebenso ein wie auf die derzeitige, überholungsbedürftige Praxis.
Rechtsgrundlagen: ħ 49 Abs 1 ÄrzteG; § 8 Abs 1 Z 7 KaKuG; § 1153 ABGB; § 1157 ABGB; § 18 AngG