§ 1293 ABGB
In Hinblick auf die Lockerung von Implantaten hatte sich die erkennende Instanz mit Arzthaftungsansprüchen zu befassen.
OGH 8.3.2011, 5 Ob 231/10x
§ 1293 ABGB
In Hinblick auf die Lockerung von Implantaten hatte sich die erkennende Instanz mit Arzthaftungsansprüchen zu befassen.
OGH 8.3.2011, 5 Ob 231/10x