Zusammenfassung: Mit ihrem Beitrag sprechen die Autoren das Betreiben einer Homepage durch Ärzte an und thematisieren das Spannungsfeld des ärzterechtlichen Werbeverbotes unter dem Aspekt der Werbebeschränkungen der Richtlinie Arzt und Öffentlichkeit.
Rechtsgrundlagen: ħ 53 Abs 1 ÄrzteG