Zusammenfassung: Vorliegender Beitrag widmet sich eingehend der UbG-Novelle 2010 in Hinblick auf verfahrensrechtliche Neuerungen. Darüber hinaus werden die Patientenanwaltschaft und das Vollzugsrecht betroffen.
Rechtsgrundlagen: § 32a UBG; § 34 UbG; § 34a UbG; § 36 UbG
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