§ 267 ZPO
Mit seiner Entscheidung stellt der OGH eindeutig fest, dass ein unsubstantiiertes Bestreiten des Vorliegens von Kostenübernahmeerklärungen aufgrund von Direktverrechnungsvereinbarungen als Zugeständnis zu werten ist.
§ 267 ZPO
Mit seiner Entscheidung stellt der OGH eindeutig fest, dass ein unsubstantiiertes Bestreiten des Vorliegens von Kostenübernahmeerklärungen aufgrund von Direktverrechnungsvereinbarungen als Zugeständnis zu werten ist.