§ 7 AWEG; § 8 BSG; RL 2002/98/EG ; Art 28 EGV; Art 30 EGV
In vorliegender Sache hatte der EuGH der Frage nachzugehen, ob iZm einem nationalen Einfuhrverbot von Blutprodukten unter gewissen Voraussetzungen eine Maßnahme gleicher Wirkung in Form einer mengenmäßigen Einfuhrbeschränkung vorliegt.