Art 43 EG
Die erkennende Instanz hatte sich auf dem Weg zu seiner Entscheidung mit der Zulässigkeit nationaler Beschränkungen des Betriebs von Laboren für biomedizinische Analysen zu befassen.
Art 43 EG
Die erkennende Instanz hatte sich auf dem Weg zu seiner Entscheidung mit der Zulässigkeit nationaler Beschränkungen des Betriebs von Laboren für biomedizinische Analysen zu befassen.