Zusammenfassung: Reinhard Resch widmet sich dem Verhältnis der ärztlichen Versorgung durch Kassenvertragsärzte und Spitalsambulanzen. Lässt sich insofern ex lege ein Vorrang der ärztlichen Versorgung im ambulanten Bereich durch niedergelassene Kassenvertragsärzte erblicken?
Rechtsgrundlagen: § 338 Abs 2a ASVG; § 343 Abs 1 ASVG; § 3 KaKuG; § 4 KaKuG; § 26 KaKuG