Art 13 Teil A Abs 1 lit b RL 77/388/ EWF
Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, wie private Stammzellenbanken steuerrechtlich zu behandeln sind. Bedingt der Umstand, dass sie keine "anerkannten Einrichtungen gleicher Art" sind, den automatische Ausschluss von Steuerbefreiungen?