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Kundmachung: Burgenland: Verordnung, mit der die Höhe der Entschädigung der Mitglieder- und Ersatzmitglieder der Schiedskommission nach dem burgenländischen Krankenanstaltengesetz 2000 festgelegt wird.

KrankenanstaltenGesetzgebungBearb. v. Hon.-Prof. MR Dr. Gerhard Aigner; Dr. Meinhild HausreitherRdM 2010/174RdM 2010, 183 Heft 6 v. 1.12.2010

Zusammenfassung: Der Beitrag zeigt die Kundmachung der Verordnung, mit der die Höhe der Entschädigung der Mitglieder- und Ersatzmitglieder der Schiedskommission nach dem burgenländischen Krankenanstaltengesetz 2000 festgelegt wird, an.

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