§ 1325 ABGB
Vorliegendes Judikat hatte die Zuerkennung von Schadenersatz für einen Schockschaden als Trauerschaden mit Krankheitswert aufgrund des Todes eines nahen Verwandten bedingt durch einen ärztlichen Kunstfehler zu behandeln.
OGH 30.6.2010, 9 Ob 83/09k