Zusammenfassung: Mit vorliegendem Judikat hatte der OGH die Haftung eines öffentlichen Krankenanstaltenträger zu beurteilen. Dabei hatte das erkennende Gericht festzustellen, ob gem § 1313a ABGB das Handeln eines Krankenpflegers, der es unterlässt, einen offensichtlich Erkrankten einer ärztlichen Untersuchung zuzuführen, der Krankenanstalt zuzurechnen ist. Welche Sorgfaltspflichten können Patienten, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, von Ärzten und Pflegern erwarten?