Zusammenfassung: Lukas Stärker wendet sich mit seinem Beitrag dem Umfang der "Einvernehmens-Herstellungs-Pflicht" des betrieblichen Interessenvertretungsorgans zu. In welchem Ausmaß haben Betriebsrat und Personalvertretung beim Betrieb von Krankenhäusern mit Vertretern der betroffenen Arbeitnehmer hinsichtlich Arbeitszeitfragen das Einvernehmen zu suchen?
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 3 KA-AZG