Zusammenfassung: In Hinblick auf die gesundheitsökonomische Evaluierung der Aufnahme in den Erstattungskodex war zu prüfen, ob ein sektorenübergreifender Vergleich zulässig ist und ob dabei die Leistungs- oder die Tageskomponente heranzuziehen ist.
Rechtsgrundlagen: § 25 Abs 1 VO-EKO; § 25 Abs 4 VO-EKO; § 31 Abs 2 Z 1 ASVG