Zusammenfassung: Durch vorgestelltes Judikat hat der EGMR eindeutig die Menschenrechtswidrigkeit des österreichischen Verbots der Eispende und der heterologen In-vitro-Fertilisation festgestellt, wobei vor allem der Schwerpunkt auf der Verhältnismäßigkeitsprüfung des Eingriffs lag.
Rechtsgrundlagen: § 3 FMedG; Art 8 EMRK; Art 14 EMRK