Zusammenfassung: Im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens soll das ÄrzteG 1998, das ZÄG, das KAKuG, das ASVG, das GSVG, das BSVG und das B-KUVG geändert werden, um eine Stärkung der ambulanten öffentlichen Gesundheitsversorgung zu bewirken.
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