Zusammenfassung: Die Verfasserin beschäftigt sich in ihrem Beitrag mit der rechtlichen Einordnung geplanter ärztlicher Einrichtungen. Worauf kommt es an, wenn eine Differenzierung zwischen Ordination, Gruppenpraxis und Ambulatorium getroffen werden muss? Welche Maßstäbe werden in Hinsicht auf die ärztliche Letztverantwortung sowie die Organisationsstruktur angelegt? Welche Kriterien sind einschlägig, um eine definitorische Eingrenzung vornehmen zu können?