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Salzburg: Verlautbarung der Salzburger Landesregierung über die Höhe der Kostenbeiträge gemäß § 62 Abs 1 des Salzburger Krankenanstaltengesetzes 2000

GebührenrechtGesetzgebungBearb. v. Hon.-Prof. MR Dr. Gerhard Aigner; Dr. Meinhild HausreitherRdM 2010/54RdM 2010, 52 Heft 2 v. 1.4.2010

Zusammenfassung: Informiert wird über eine Kundmachung, mit der die Salzburger Landesregierung die Höhe der Kostenbeiträge gemäß § 62 Abs 1 des Salzburger Krankenanstaltengesetzes 2000 verlautbart.

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