Zusammenfassung: Informiert wird über eine Kundmachung, mit der die Salzburger Landesregierung die Höhe der Kostenbeiträge gemäß § 62 Abs 1 des Salzburger Krankenanstaltengesetzes 2000 verlautbart.
Zusammenfassung: Informiert wird über eine Kundmachung, mit der die Salzburger Landesregierung die Höhe der Kostenbeiträge gemäß § 62 Abs 1 des Salzburger Krankenanstaltengesetzes 2000 verlautbart.