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Die Neufassung der Werbebeschränkungen des § 50a Abs 3 Z 3 AMG

WettbewerbsrechtGesetzgebungDr. Maren Jergolla, LL.M. RechtsanwältinRdM 2010/3RdM 2010, 11 - 13 Heft 1 v. 1.1.2010

§ 50a Abs 3 Z 3 AMG; § 1 UWG

Die Autorin fasst die wichtigsten Änderungen im Zusammenhang mit der Novellierung des AMG zusammen. Insbesondere geht sie dabei auf die Änderung des § 50a Abs 3 Z 3 AMG, der ein strikteres Werbeverbot vorsieht, und die Folgen dieser Neuregelung ein, mit denen man im Arzneimittelbereich in Zukunft konfrontiert ist.

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