§ 50a Abs 3 Z 3 AMG; § 1 UWG
Die Autorin fasst die wichtigsten Änderungen im Zusammenhang mit der Novellierung des AMG zusammen. Insbesondere geht sie dabei auf die Änderung des § 50a Abs 3 Z 3 AMG, der ein strikteres Werbeverbot vorsieht, und die Folgen dieser Neuregelung ein, mit denen man im Arzneimittelbereich in Zukunft konfrontiert ist.