§§ 1293 ff ABGB
In der vorliegenden Entscheidung geht es um die Aufklärungspflicht des Arztes gegenüber dem Patienten über mehrere alternative Behandlungsmethoden.
OGH 7 Ob 54/09f
§§ 1293 ff ABGB
In der vorliegenden Entscheidung geht es um die Aufklärungspflicht des Arztes gegenüber dem Patienten über mehrere alternative Behandlungsmethoden.
OGH 7 Ob 54/09f