§ 14 Abs 1 UbG; § 28 Abs 1 UbG; § 127 AußStrG
In der vorliegenden Entscheidung befasst sich der OGH mit dem Grundsatz der Einmaligkeit des Rechtsmittels iZm der parallelen Erhebung des Rekurses des Patientenanwalts im Namen des Kranken als auch der Rekurserhebung des Kranken selbst.