§§ 1293 ff ABGB
In der vorliegenden Entscheidung befasst sich der OGH mit der Frage der besonderen Aufklärungspflicht über eine typische Gafhr des Eingriffs, die selbst bei fehlerfreier Durchführung nicht zu vermeiden ist und ein erhebliches Risiko darstellt. In diesem Zusammenhang ist die Frage ui klären, ob diese Voraussetzungen für eine verschärfte Aufklärungspflicht auch auf die Gefahr einer Wundinfektion zutrifft.